Die Bauern

Früher dem Herren eigen!

Die Bauern waren waren ursprünglich die einzige Berufsgruppe, die es in Volksen gab. Sie waren Leibeigene. Leibeigene bewirtschafteten das Eigentum des Grundherren, hier meistens der Grafen von Schaumburg (dem Herrn eigen), teilweise aber auch der Kirche.
Leibeigene zahlten eine Pacht und den Zehnt. Außerdem hatten sie noch Frohndienst zu leisten. Unter den Frohndienst fielen z. B. Stellung von Söhnen als Soldaten, Ackerdienste, Fuhrdienste und Hilfe beim Festungsbau. Erst Anfang des 19. Jahrhunderts wurde die Leibeigenschaft abgeschafft.
In wieweit die Herrschaft ihre Möglichkeit ausnutzte über die Heirat der Eigenen zu bestimmen, ist für Volksen nicht belegt. Hingegen läßt sich aber feststellen, daß die Höfe an die Söhne weiter gegeben wurden, wobei nach dem Tode des Bauern der nachheiratende Mann nur als Interimswirt auftrat , und später der Sohn aus der ersten Ehe den Hof übernahm.



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